Ein wichtiges Urteil zum Einsatz von "brauchbaren Jagdhunden" hat das Verwaltungsgericht in Schleswig Holstein gefällt.
Für einen ehemaligen Vizepräsidenten eines Landesjagdverbandes war das ein tiefer Fall! Der erfahrene Jäger und Gutsherr Hans-Werner B. aus Ostholstein hatte das getan, was er nach eigenen Aussagen immer schon so getan hat – und verlor dadurch Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hatte den Widerspruch von Jäger B. nun zurückgewiesen und in der Begründung dieser Entscheidung (Az 7 B 11/20) Maßstäbe gesetzt, die auch für andere Verfahren und Vergehen rund um die Jagd von weitreichender Bedeutung sein werden.