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Jagdkynologischer Arbeitskreis Bayern e.V.

Landesvertretung des JGHV

Keine Antibiotika für Tiere, die auch beim Menschen Einsatz finden: In einem offenen Brief kritisieren vier Spitzenverbände diesen Antrag des Sprechers der Grünen-Fraktion im EU-Parlament. Sie sehen darin einen Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz. Jagdhunde und Beizvögel benötigen bei Verletzungen effektive Hilfe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Deutscher Jagdverband (DJV),  Deutscher Falkenorden (DFO), Orden Deutscher Falkoniere (ODF) und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) haben in einem offenen Brief den Antrag von Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA im EU-Parlament, scharf kritisiert:

Thema: Rutenkuperen
Thema: Rutenkupieren

Resolution der Hauptversammlung des JGHV zum Rutenkupieren von Jagdgebrauchshunden vom 22.08.2021 in Verden/Aller

Die derzeitige rechtliche Regelung verbietet das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres (Tierschutzgesetz § 6 Abs. 1) und hat als Ausnahme bei Jagdhunden festgelegt, dass das Verbot nicht gilt, wenn der Eingriff im Einzelfall bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.

Unter den Corona-Bedingungen werden die Frühjahrsprüfungen sicher etwas anders ablaufen als gewohnt. Die Richterbesprechungen werden in den meisten Fällen nicht gemeinsam für die gesamte Prüfung durch geführt werden, sondern in jeder Gruppe  einzeln im Revier stattfinden. Deshalb hat Josef Westermann, der Obmann fürs Prüfungswesen beim JGHV eine Richterbesprechung für diese Bedingungen zusammengestellt. 

Richterbesprechung für Frühjahrsprüfungen 2021

Aufgrund der Corona-Beschränkungen müssen immer wieder die Hundekurse ausgesetzt werden. Da geht wertvolle Zeit für die Ausbildung vor allem für die Junghunde verloren. Mit etwas Extra-Training können Sie diese Lücken schnell schließen und die Ausfallzeiten ausgleichen. Wir  zeigen Ihnen Übungen, die Sie sehr gut zwischendurch machen können, ganz einfach auch beim „Gassigehen“:

Nachsuche mit geprüftem brauchbaren Jagdhund
Nachsuche mit geprüftem brauchbaren Jagdhund

Ein wichtiges Urteil zum Einsatz von "brauchbaren Jagdhunden" hat das Verwaltungsgericht in Schleswig Holstein gefällt. 

Für einen ehemaligen Vizepräsidenten eines Landesjagdverbandes war das ein tiefer Fall! Der erfahrene Jäger und Gutsherr Hans-Werner B. aus Ostholstein hatte das getan, was er nach eigenen Aussagen immer schon so getan hat – und verlor dadurch Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hatte den Widerspruch von Jäger B. nun zurückgewiesen und in der Begründung dieser Entscheidung (Az 7 B 11/20) Maßstäbe gesetzt, die auch für andere Verfahren und Vergehen rund um die Jagd von weitreichender Bedeutung sein werden.

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