Jetzt Rechtssicherheit für Jagdhundeführer in Bayern
Der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern (JKA) konnte in einer Videokonferenz mit dem Bayerischen Umweltministerium offene Fragen zur Auslegung der Tierschutz-Hundeverordnung klären und damit Rechtssicherheit für die Jagdhunde-Ausbildung erreichen.
Eine praxisgerechte Jagdhundeausbildung bleibt auch nach der seit 1. Januar 2022 geltenden Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)möglich. Danach ist es verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden. Bayern teilt die Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, wonach mit dem Begriff „sonstige schmerzhafte Mittel“ solche Mittel gemeint sind, die in ihrer Schmerzhaftigkeit dem Stachelhalsband vergleichbar sind.