JKA Bayern begrüßt die neue Nachsuchenregelung
Die Oberste Jagdbehörde am Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft hat kurz vor Weihnachten
die neue Regelung der Anerkennung von Nachsuchengespannen bekannt gegeben. Wichtigste
Änderung ist, dass die Anerkennung aus den Händen des Bayerischen Jagdverbands (BJV) an die
Bezirksregierungen wandert. Nachsuchengespanne sind also künftig behördlich anerkannt und
dürfen Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten, um im Rahmen
der Nachsuche krankes Wild zu erlösen.
Neu ist auch, dass Empfehlungen für Gespanne neben den Kreisgruppen des BJV auch vom JKA
Bayern ausgesprochen werden können, von anderen landesweit tätigen Jagdgebrauchshundevereinen
oder -zuchtvereinen sowie Kreisvereinen des Bayerischen Bauernverbands, forstlicher
Zusammenschlüsse und der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.
Die Bezirksregierungen prüfen bei den Bewerbern die Eignung sowie den regionalen Bedarf und
vergeben danach ggf. die Anerkennung für jeweils eine Frist von drei Jahren. Anerkannten
Nachsuchengespannen steht eine Förderung von 25 € pro Monat aus der Jagdabgabe zu.
Die vorgeschriebenen Prüfungsnachweise für die meisten Jagdhunderassen wurden an die
Verbandschweiß- bzw. die Verbandsfährtenschuhprüfungsordnungen des Jagdgebrauchshundverbands
(JGHV) gebunden (Ausnahmen: Hannoverscher/Gebirgsschweißhund und
Alpenländische Dachsbracke, hier gelten die Vor- und Hauptprüfungen des Vereins Hirschmann e. V.,
des Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde 1912 e. V. oder eines anderen, dem Internationalen
Schweißhundeverband angeschlossenen Zuchtvereins bzw. des Vereins Dachsbracke e.V. oder einer
vom Verein Dachsbracke e.V. als gleichwertig anerkannten Prüfung).
Frank Wagner, Präsident des Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayern (JKA), zeigte sich mit der neuen
Regelung hoch zufrieden. „Sie spiegelt unseren Anspruch wider, dass uns für die Nachsuche auf
krankes Wild des Beste gerade gut genug sein muss“, sagt er.
ACHTUNG: Für die Bewerbung als Nachsuchengespann bei den Bezirksregierungen für die nächsten 3
Jahre gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2024. Danach werden Anerkennungen nur noch vergeben,
wenn der Bedarf nicht gedeckt ist.
Alle Informationen rund um die neue Nachsuchenregelung inkl. Formularen finden Sie im Internet
unter https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/
Die neue gesetzliche Grundlage für die Regelung in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen
Jagdgesetzes (AVBayJG) ist ab 29. Dezember 2023 abrufbar unter https://www.verkuendungbayern.
de/gvbl .
Foto: Andreas Irle