Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sprechen sich nach momentanem Stand gegen ein Kupierverbot für Jagdhunde aus. Diese gute Nachricht konnte der Vorsitzende des Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayern (JKA), Frank Wagner, bei der Jahrestagung am 30. Juli in Schernfeld den rund 50 angereisten Delegierten überbringen.
Ein Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz auf Bundesebene sieht derzeit vor, die Ausnahmegenehmigung für Jagdhunde zu kippen, nach der bei bestimmten Rassen im jagdlichen Einsatz die Ruten noch kupiert werden dürfen. „Für viele Hunde würde das eine massive Verletzungsgefahr und unter Umständen ihren Ausfall für die Jagd bedeuten“, so Wagner. „Das sollte sich auf keinen Fall auf unsere jagdlichen Bemühungen für den Waldumbau oder die Bekämpfung der ASP auswirken.“ Jetzt haben auch die beiden zuständigen Staatsministerien in Bayern Position bezogen und eine Neuregelung abgelehnt.So heißt es in einem Schreiben aus dem Tierschutzreferat des Umweltministeriums an den JKA: „Ihre dargelegte Argumentation ist fachlich nachvollziehbar. Für eine endgültige Bewertung, ob die Praxis des präventiven Rutenkupierens bei bestimmten Jagdhunden beendet werden sollte, müssten schlüssige und ausreichend wissenschaftliche Studien vorliegen. Diese müssten zwischen unterschiedlichen Jagdhunderassen, verschiedenen Einsatzgebieten und Jagdmethoden differenzieren. Solange solche Studien nicht existieren, wird das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein vollständiges Amputationsverbot für Jagdhunde nicht mittragen.“ Die bayerische Staatsministerin Michaela Kaniber schrieb: „Die vorgesehenen Änderungen im Tierschutzgesetz zum Kupieren von Jagdhunderassen sehe ich sehr kritisch. Nach § 6 Absatz 1 TierSchG ist das Kupieren des Schwanzes bei Hunden momentan grundsätzlich verboten. Aufgrund der Verletzungsgefahr der Hunde am Schwanz im Jagdbetrieb wurde es im bisherigen Tierschutzgesetz über eine Einzelfallregelung bei ausgewählten Jagdhunden ermöglicht, Teile des Schwanzes zu kupieren. Ich befürworte den Beibehalt dieser sinnvollen Ausnahmeregelung im Interesse der Jagd und dem damit verbundenen wichtigen Einsatz von Jagdhunden.“ Die Jagdministerin drückte in ihrem Schreiben auch ihren Dank und ihre Anerkennung für den hohen persönlichen Einsatz des Jagdkynologischen Arbeitskreises aus und übersandte Grüße zur Jahrestagung.
Auch CSU-Landtagsabgeordneter Alexander Flierl aus Oberviechtach, der die Versammlung gegen
Ende noch besuchte, versicherte den Anwesenden die Unterstützung der CSU-Fraktion im Kampf
gegen das Kupierverbot.
Weitere Themen der Jahrestagung waren unter anderem die in Bearbeitung befindliche
Nachsuchenverordnung und die in Erprobung befindliche Qualifizierte
Brauchbarkeitsprüfungsordnung (QBPO). Auf der Tagesordnung standen zudem zwei Anträge, von
denen einer zurückgestellt wurde. Der zweite, dessen Ziel die künftige Durchführung der
Jahrestagung im Februar war, wurde beschlossen.
Im JKA gibt es einen Wechsel in der Geschäftsführung: Geschäftsführerin Dr. Gertrud Helm gibt Ihr
Amt aus persönlichen Gründen ab und wurde von Frank Wagner mit Blumen verabschiedet. Die
Versammlung votierte für den Vorschlag des Präsidiums, den Weimaraner-Züchter und Jäger Martin
Rückert (Jahrgang 1982) aus Feucht zum neuen Geschäftsführer zu machen. Er nahm das Amt an.
Das Präsidium wurde für seine Tätigkeit entlastet und der neue Haushaltsplan genehmigt.
Foto anbei, v. l. n. r.: JKA-Präsident Frank Wagner, der neue Geschäftsführer Martin Rückert, die
bisherige Geschäftsführerin Dr. Gertrud Helm, Alexander Flierl, MdL
Fotonachweis: U. Wittmann