Der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern (JKA) fordert, die kontrollierte, tierschutzkonforme Zucht
von Jagdgebrauchshunden nicht durch eine Öffnung in der Brauchbarkeitsprüfung zu unterhöhlen.
Das war einer der wesentlichen Punkte der Jahrestagung am 25. Februar 2024 in Schwanstetten. Zu
dieser waren rund 49 Delegierte aus ganz Bayern als Vertreter von circa 15.000 Hundeführern
gekommen. Als Ehrengast nahm auch Josef Ramacher, Präsident des Deutschten Teckelklubs 1888 e.
V., an der Veranstaltung teil.
JKA-Präsident Frank Wagner ging in seinem Bericht auf die Qualifizierte
Brauchbarkeitsprüfungsordnung (QBPO) ein, die der Bayerische Jagdverband (BJV) im Februar für
seine Vereine verbindlich eingeführt hat. „Wir fordern immer noch Nachbesserungen insbesondere
bei drei Punkten“, so Wagner. Der wichtigste seien die Zulassungsvorschriften für die Hunde, in
denen der der JKA in einigen Punkten die tierschutzkonforme Leistungszucht von
Jagdgebrauchshunden mit verlässlichen Merkmalen unterhöhlt sieht. Zudem spricht sich der JKA
dafür aus, den Führern von Dackeln einen Sonderweg bei der Wasserjagd zu eröffnen,
und er hält die Vorschrift von mindestens zwei Verbandsrichtern in den Modulen 1 und 2 für
erforderlich. „Die Formulierung des BJV, dass hier auf Antrag auch `erfahrene Hundeführer´ zum
Einsatz kommen können, bedarf unbedingt einer Präzisierung“, so Wagner. Wie mehrere Juristen auf
JKA-Nachfrage bestätigten, gilt noch die bewährte Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO), solange
das Ministerium keine neue erlässt.
Passend zum Thema Leistungszucht war ein Vortrag, den Prof. Dr. Dr. Ottmar Distel, emeritierter
Leiter des Instituts für Tiergenomik an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, den Teilnehmern an
der JKA-Tagung präsentierte. Er erläuterte die neuesten Möglichkeiten, mittels Genomuntersuchung
die Eigenschaften von Jagdhunden nachzuweisen und auf diese Weise ihren Zuchtwert schon früh in
ihrem Leben belegen zu können. Es schloss sich eine rege Diskussion an, die auch darum kreiste, ob
letztlich Züchter oder Zuchtverbände für zuvor nicht erkennbare, genetisch veranlagte Schwächen
verantwortlich gemacht werden können. Prof. Distel vertrat aus seiner Erfahrung als Gutachter klar
die Aussage, dass in den allermeisten Fällen die Züchter belangt würden.
Als gute Nachricht konnte JKA-Präsident Wagner den Delegierten überbringen, dass entgegen der
geplanten Formulierungen das neue Tierschutzgesetz keine Regelung enthalten wird, die das
Kupieren von Jagdhunden untersagt. Er warnte allerdings vor einer Art Pyrrhussieg: „Das Thema wird
aktuell auf EU-Ebene diskutiert, von dort droht also neue Gefahr!“