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Jagdkynologischer Arbeitskreis Bayern e.V.

Landesvertretung des JGHV

PM JKA HV 24 Prof Distel

 

Der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern (JKA) fordert, die kontrollierte, tierschutzkonforme Zucht
von Jagdgebrauchshunden nicht durch eine Öffnung in der Brauchbarkeitsprüfung zu unterhöhlen.
Das war einer der wesentlichen Punkte der Jahrestagung am 25. Februar 2024 in Schwanstetten. Zu
dieser waren rund 49 Delegierte aus ganz Bayern als Vertreter von circa 15.000 Hundeführern
gekommen. Als Ehrengast nahm auch Josef Ramacher, Präsident des Deutschten Teckelklubs 1888 e.
V., an der Veranstaltung teil.
JKA-Präsident Frank Wagner ging in seinem Bericht auf die Qualifizierte
Brauchbarkeitsprüfungsordnung (QBPO) ein, die der Bayerische Jagdverband (BJV) im Februar für
seine Vereine verbindlich eingeführt hat. „Wir fordern immer noch Nachbesserungen insbesondere
bei drei Punkten“, so Wagner. Der wichtigste seien die Zulassungsvorschriften für die Hunde, in
denen der der JKA in einigen Punkten die tierschutzkonforme Leistungszucht von
Jagdgebrauchshunden mit verlässlichen Merkmalen unterhöhlt sieht. Zudem spricht sich der JKA
dafür aus, den Führern von Dackeln einen Sonderweg bei der Wasserjagd zu eröffnen,
und er hält die Vorschrift von mindestens zwei Verbandsrichtern in den Modulen 1 und 2 für
erforderlich. „Die Formulierung des BJV, dass hier auf Antrag auch `erfahrene Hundeführer´ zum
Einsatz kommen können, bedarf unbedingt einer Präzisierung“, so Wagner. Wie mehrere Juristen auf
JKA-Nachfrage bestätigten, gilt noch die bewährte Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO), solange
das Ministerium keine neue erlässt.
Passend zum Thema Leistungszucht war ein Vortrag, den Prof. Dr. Dr. Ottmar Distel, emeritierter
Leiter des Instituts für Tiergenomik an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, den Teilnehmern an
der JKA-Tagung präsentierte. Er erläuterte die neuesten Möglichkeiten, mittels Genomuntersuchung
die Eigenschaften von Jagdhunden nachzuweisen und auf diese Weise ihren Zuchtwert schon früh in
ihrem Leben belegen zu können. Es schloss sich eine rege Diskussion an, die auch darum kreiste, ob
letztlich Züchter oder Zuchtverbände für zuvor nicht erkennbare, genetisch veranlagte Schwächen
verantwortlich gemacht werden können. Prof. Distel vertrat aus seiner Erfahrung als Gutachter klar
die Aussage, dass in den allermeisten Fällen die Züchter belangt würden.
Als gute Nachricht konnte JKA-Präsident Wagner den Delegierten überbringen, dass entgegen der
geplanten Formulierungen das neue Tierschutzgesetz keine Regelung enthalten wird, die das
Kupieren von Jagdhunden untersagt. Er warnte allerdings vor einer Art Pyrrhussieg: „Das Thema wird
aktuell auf EU-Ebene diskutiert, von dort droht also neue Gefahr!“

 JKA Bayern begrüßt die neue Nachsuchenregelung

Die Oberste Jagdbehörde am Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft hat kurz vor Weihnachten
die neue Regelung der Anerkennung von Nachsuchengespannen bekannt gegeben. Wichtigste
Änderung ist, dass die Anerkennung aus den Händen des Bayerischen Jagdverbands (BJV) an die
Bezirksregierungen wandert. Nachsuchengespanne sind also künftig behördlich anerkannt und
dürfen Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten, um im Rahmen
der Nachsuche krankes Wild zu erlösen.
Neu ist auch, dass Empfehlungen für Gespanne neben den Kreisgruppen des BJV auch vom JKA
Bayern ausgesprochen werden können, von anderen landesweit tätigen Jagdgebrauchshundevereinen
oder -zuchtvereinen sowie Kreisvereinen des Bayerischen Bauernverbands, forstlicher
Zusammenschlüsse und der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.
Die Bezirksregierungen prüfen bei den Bewerbern die Eignung sowie den regionalen Bedarf und
vergeben danach ggf. die Anerkennung für jeweils eine Frist von drei Jahren. Anerkannten
Nachsuchengespannen steht eine Förderung von 25 € pro Monat aus der Jagdabgabe zu.
Die vorgeschriebenen Prüfungsnachweise für die meisten Jagdhunderassen wurden an die
Verbandschweiß- bzw. die Verbandsfährtenschuhprüfungsordnungen des Jagdgebrauchshundverbands
(JGHV) gebunden (Ausnahmen: Hannoverscher/Gebirgsschweißhund und
Alpenländische Dachsbracke, hier gelten die Vor- und Hauptprüfungen des Vereins Hirschmann e. V.,
des Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde 1912 e. V. oder eines anderen, dem Internationalen
Schweißhundeverband angeschlossenen Zuchtvereins bzw. des Vereins Dachsbracke e.V. oder einer
vom Verein Dachsbracke e.V. als gleichwertig anerkannten Prüfung).
Frank Wagner, Präsident des Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayern (JKA), zeigte sich mit der neuen
Regelung hoch zufrieden. „Sie spiegelt unseren Anspruch wider, dass uns für die Nachsuche auf
krankes Wild des Beste gerade gut genug sein muss“, sagt er.
ACHTUNG: Für die Bewerbung als Nachsuchengespann bei den Bezirksregierungen für die nächsten 3
Jahre gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2024. Danach werden Anerkennungen nur noch vergeben,
wenn der Bedarf nicht gedeckt ist.
Alle Informationen rund um die neue Nachsuchenregelung inkl. Formularen finden Sie im Internet
unter https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/
Die neue gesetzliche Grundlage für die Regelung in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen
Jagdgesetzes (AVBayJG) ist ab 29. Dezember 2023 abrufbar unter https://www.verkuendungbayern.
de/gvbl .

 Foto: Andreas Irle

 PM JKA Jahrestagung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sprechen sich nach momentanem Stand gegen ein Kupierverbot für Jagdhunde aus. Diese gute Nachricht konnte der Vorsitzende des Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayern (JKA), Frank Wagner, bei der Jahrestagung am 30. Juli in Schernfeld den rund 50 angereisten Delegierten überbringen.

pm praxisgerechte Hundeausbildung

Staatsminister Thorsten Glauber, MdL, und Dr. Sandra Schönreiter vom Tierschutzreferat im Bayerischen Verbraucherschutzministerium informierten sich eingehend über die praxisgerechte Jagdhundeausbildung  in Bayern. Der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern (JKA) hat zu einem Ortstermin in den mittelfränkischen Landkreis Fürth eingeladen.

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