Nach intensiven Gesprächen zeichnet sich für Bayern eine vernünftige Lösung ab.
Seit Monaten sucht der JKA Bayern in engstem Austausch mit Politik und Verwaltung nach einer brauchbaren Umsetzungsstrategie für die künftige Ausbildung von Jagd- und Diensthunden. Die nämlich wird durch die neue Tierschutz-Hundeverordnung gefährdet. Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung – die seit Beginn des Jahres bundesweit gilt – ist es verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden schmerzhafte Mittel zu verwenden. Begründet wird das Verbot mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, die jede Art von Strafreiz bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden als nicht tierschutzkonform einstuft. Die Auslegung des Begriffs der schmerzhaften Mittel ist dabei nicht näher konkretisiert und definiert.