Ein wichtiges Urteil zum Einsatz von "brauchbaren Jagdhunden" hat das Verwaltungsgericht in Schleswig Holstein gefällt.
Für einen ehemaligen Vizepräsidenten eines Landesjagdverbandes war das ein tiefer Fall! Der erfahrene Jäger und Gutsherr Hans-Werner B. aus Ostholstein hatte das getan, was er nach eigenen Aussagen immer schon so getan hat – und verlor dadurch Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hatte den Widerspruch von Jäger B. nun zurückgewiesen und in der Begründung dieser Entscheidung (Az 7 B 11/20) Maßstäbe gesetzt, die auch für andere Verfahren und Vergehen rund um die Jagd von weitreichender Bedeutung sein werden.
Fünf Hundegespanne sind am 22. 02.2021 im Feuchter Forst zur "Zertifizierung von Kadaversuchhunden (ASP-KSH)“ angetreten. Der JKA Bayern hat zusammen mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) und dem Bayerischen Verbraucherschutzministerium eine Pilotstaffel von Kadaversuchhunden aufgestellt, die jetzt zur Prüfung angetreten sind.
Ein außergewöhnliches Jahr liegt hinter uns. Vieles, was uns wichtig ist, konnte nicht oder nicht in gewohntem Rahmen stattfinden. Maßnahmen und Regeln wurden uns auferlegt, sie bedeuteten nicht selten einen organisatorischen Kraftakt, in jedem Fall aber zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Seit 16. Dezember gilt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Daraus ergeben sich folgende Vorgaben für die Jagd, wie das Bayerische Landwirtschaftsministerium mitteilt:
Die Beratungen im Obersten Jagdbeirat zur Vergabe der Jagdabgabe haben Mitte des Jahres stattgefunden. Wie immer wurde um verschiedene Anträge hart gerungen.