Ein außergewöhnliches Jahr liegt hinter uns. Vieles, was uns wichtig ist, konnte nicht oder nicht in gewohntem Rahmen stattfinden. Maßnahmen und Regeln wurden uns auferlegt, sie bedeuteten nicht selten einen organisatorischen Kraftakt, in jedem Fall aber zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Seit 16. Dezember gilt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Daraus ergeben sich folgende Vorgaben für die Jagd, wie das Bayerische Landwirtschaftsministerium mitteilt:
Die Beratungen im Obersten Jagdbeirat zur Vergabe der Jagdabgabe haben Mitte des Jahres stattgefunden. Wie immer wurde um verschiedene Anträge hart gerungen.
Gemeinsam mit dem bayerischen Umweltministerium haben der Jagdkynologische Arbeitskreis und der BJV ein Projekt zum Aufbau einer Kadaver-Suchhundestaffel gestartet. Sie soll im Fall eines ASP-Ausbruchs bayernweit eingesetzt werden können, um Schwarzwildkadaver zu finden.
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